Freiheit: Vier bis fünf Vorschläge, sie nicht zu verspielen

Gastautor Bernhard H. F. Taureck spielt in seinem Vortrag, den er im Rahmen von Florian Mehnerts Stadtkunstwerk „Freiheit 2.0“ im September 2016 gehalten hat, das Szenario der Mutation unseres Freiheitsbegriffs in Zeiten der Totalüberwachung durch und bietet vier Lösungen an, wie wir es schaffen können, dass wir den Rest unserer Freiheit nicht verspielen.

Von Bernhard H. F. Taureck

Big data, Überwachung, Freiheit, Angst. Diese vier Erscheinungen sollten in meinen Vortrag eingehen. Ich dachte an jene französische Gymnasiastin, welche in einem Essay drei Themen zugleich behandeln sollte, die Liebe, das Geheimnis und die sozialen Klassen. Sie gab nach einer Minute ab. Ihr perfekter Text lautete: „Ich bin schwanger, sagte die Baronin, aber ich weiß nicht, von wem.“
Ich wollte es ihr gleich tun, doch ich scheiterte. Was folgt, ist der Versuch, dennoch über Freiheit so zu reden, dass dabei die hohle Frivolität gemieden wird, mit der die Freiheitsdiskurse heute den Verdacht ihrer eigenen Überflüssigkeit verstärken.

Die konsumeristische Freiheit und Big-Data

Unter Freiheit wird heute sowohl ungehinderte Konsumwahl verstanden als auch die Lizenz, alles zu tun, was anderen nicht schadet. Freiheit ist ein liberalistisches Megawarenhaus geworden, in welchem jeder zahlt, was er erwirbt und das sich in beständiger Expansion befindet. Es liegt ein doppeltes Freiheitsverständnis vor. Die Lizenz zum Tun, verbunden mit dem Verbot der Fremdschädigung, kann als allgemeine Regel gelten, deren Anwendungsbereich mehr oder weniger ausschließlich die Konsumwahl darstellt. Da auch Wissenschaft und Bildung längst Teil eines Konsumangebotes wurden, fällt es schwer, das liberalistische Freiheitsverständnis zu bezweifeln.

Mein Ziel ist es dennoch, grundsätzliche Probleme dieses Freiheitsverständnisses zu beschreiben und Vorschläge zur Schadensbegrenzung zu geben, sofern Problemlösungen nicht in Sicht sind. Das klingt resignativ. Um nicht Resignation zu propagieren und zu kultivieren, möchte ich abschließend mit einer Frage provozieren, die lautet: Trifft es wirklich zu, dass das Ziel der Freiheit Freiheit ist, dass Freiheit kein anderes Ziel kennt als Freiheit? Wenn diese Frage uns nicht mehr befremdet, sondern weckt, dann hätte ich ein bescheidenes Ziel meiner Überlegungen erreicht.

Achten wir also auf das expandierende Warenhaus unserer Bedürfnisse und Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten, in welchem wir uns ständig befinden, inzwischen meist dauerhaft online, verbunden mit einer Verzweigungsverzweigung, deren Grenzen niemand kennt und in Bezug auf welche es lediglich Eintritts- und Austrittsmöglichkeit gibt. Mein Eintritt in das Netz oder mein Austritt aus ihm bilden jedoch keine Grenzen des Netzes.

Die konsumeristische Freiheit als Auswahl hat inzwischen einen metallischen Geschmack erhalten. Es ist der Geschmack des unsichtbar kontinuierlichen Beobachtet-, Registriert und Gespeichertwerdens unseres gesamten Verhaltens. Es handelt sich um einen metallischen Geschmack, an den wir uns in seiner Widerwärtigkeit leichter gewöhnen als die Pferde an jenes Stück Metall in ihrem Maul, ohne welche sie nicht reitfähig sind. Denn der metallische Geschmack des Überwachtwerdens ist kein Zungen-, sondern ein Bewusstseinsgeschmack, den man uns zumutet.

Freiheit wurde ein Warenhaus der Beglückungsware mit allem, was Bedürfnisse und vor allem mit Bedürfnissen simulierenden Gewohnheiten erwarten. Es handelt sich um ein expandierendes Warenhaus mit nicht bekannter Obergrenze. Man ist nicht um so freier, je mehr man konsumiert, sondern je mehr Konsummöglichkeiten zur Wahl stehen. Freiheit erscheint daher an jene falsch verwendete Metapher des Wachstums gebunden, die eine Ähnlichkeit mit natürlichen Prozessen suggeriert, die jedoch nicht besteht. Denn ein Organismus wächst sich zu einer bestimmten Größe aus, dann ist Schluss. Wachstum ohne Obergrenze erinnert an das gesellschaftliche Problem der Fettleibigkeit, die Zunahme von L zu XL, zu XXL und so fort. Fettleibigkeit stellt eine Abbildung des expandierenden Konsumerismus auf der Ebene des Individuums dar.

Wenn das Warenhaus expandiert, dann verliert es Übersichtlichkeit, womit sich auch die Grenzen zwischen Brauch und Missbrauch verwischen. Handel von Waren schließt dann auch Handel mit Drogen, Waffen und Menschen ein. Unübersichtlichkeit kann also riskant werden. Registrierung und Speicherung wird erforderlich. Man kann auch von Überwachung im Namen der Sicherheit sprechen. Konsumierend erzeugen wir Daten, die ohne unser Wissen aufbewahrt werden können. Es fehlt bei dieser Beschreibung noch etwas, für das bisher kein passender Name bereitsteht außer die infantile Bezeichnung Big Data. Infantile Bezeichnungen meinen jedoch nicht notwendig etwas Infantiles. Der infantile Name Little Boy galt beispielsweise der Atombombe, die 1945 über Hiroshima gezündet wurde und die auf der Stelle das Leben von bis zu neunzigtausend Menschen auslöschte. Was also ist mit dem infantilen Namen Big Data gemeint? 

Big Data bilden, so sagen uns Experten, amorphe Datenmassen. Google enthält täglich 6000 mal so viel Daten wie die größte Bibliothek der Erde, nämlich die US-Library of Congress insgesamt enthält. Diese US-Bibliothek umfasst 31 Millionen Bücher, 50 Millionen Handschriften, 12 Millionen Fotos und 4, 8 Millionen Pläne und Karten. Geht man von 100 Millionen Elementen aus, so arbeitet Google täglich mit der Datenmenge von 6000 mal 100 Millionen Büchern, Handschriften und Fotos. Diese Daten werden nicht statistisch hochgerechnet, sondern nach Korrelationen und Mustern durchforstet. Supercomputer schaffen inzwischen 93 Billiarden Operationen pro Sekunde. Also fast 10 hoch 17 Rechenschritte im sechzigsten Teil einer Minute.

Zweierei Reden geht hinsichtlich Big Data um: Quantencomputer und Big Data als „the new oil of the internet and the new currency of the digital world“ (So Meglena Kunewa 2009). Laut Ray Kurzweil verhält sich ein Quantencomputer zu herkömmlichen Computern wie eine Wasserstoffbombe zu einem Knallfrosch. Dieser militärische Vergleich deutet bereits an, dass das Datenuniversum nicht militarisiert zu werden braucht, sondern militärisch konzipiert ist. Wie aber verhält sich die Ablösung des fossilen Zeitalters durch ein Datenzeitalter? Die Metapher, Daten seien „Oil“, ist deshalb missglückt, weil „Öl“ für Verbrennungsvorgänge steht, Daten können jedoch nicht verbrannt werden. Daten dienen der Ortung. Sie können opake Kontexte durchdringen. Verbrechen von vorgestern können mittels Daten aufgeklärt und Krankheitsherde von morgen mikrologisch identifiziert werden. Statt von Daten zu sprechen, könnte man von Durchdringungsdaten (data of penetration) reden.

Der prognostische Wert der Kalküle gilt dementsprechen als hoch. Es kann jedoch auch leicht zu Fehleinschätzungen kommen wie 2008, als das Ausfallrisiko bei faulen Immobilienpapieren mit 0,12 Prozent und somit als durchaus gering berechnet wurde. Der tatsächliche Ausfall jedoch belief sich auf 28 Prozent und war damit 230 mal höher als vorausgesagt. Big Data werden daher auch als Big Danger verstanden.

Man erkennt also, wozu Big Data dienen können. Es handelt sich um Zukunftsmaschinen. Man ist der Ansicht, man habe eine Technik und Technologie zur Erfassung dessen erfunden, was sich künftig ereignen wird. Man betreibt etwas, wofür es noch keine passende Bezeichnung gibt und was man als Bedürfnisausspähung verstehen kann. Es geht dabei um Konsumbedürfnisse, aber auch um politische Bedürfnisse der gewaltsamen Intervention. Bedürfnisse werden unter dem Namen von Behavioural Targeting als Evaluation von Nutzergewohnheiten, privater Interessen und demografischer Merkmale zusammengefasst, um eine verhaltensspezifische Werbung zu entwickeln. Politische Bedürfnisse werden unter der Bezeichnung Riot Forecasting über die Erfassung sozialer Medien registriert und als Prognosen über Unruhen und Aufstände fixiert.

Drei Probleme und drei Vorschläge zur Schadensbegrenzung

Doch es reicht nicht aus, Bedürfnisse auszuspähen und Verhalten vorherzusagen. Es scheint eine andere Voraussetzung erfüllt werden zu müssen. Es geht um Garantien für das Funktionieren des Ganzen sozialer Aktionen und Interaktionen. Doch wer ist dieses Ganze und wo befindet es sich? Wer der Ansicht ist, das Ganze sei die Erdbevölkerung, wie sie sich in der Menschenrechten und der Institution der Vereinten Nationen findet, der wird zugleich entdecken, dass die Vereinten Nationen keine Vereinigten Nationen darstellen und dass die Sicherheit des sozialen Ganzen zunächst auf der Ebene von Nationalstaaten gewährleistet wird. Damit entsteht hinsichtlich der Sicherheit ein bekanntes Dilemma. Das Bestreben eines Staates nach eigener Sicherheit wird von anderen als Erhöhung ihrer Unsicherheit wahrgenommen, worauf hin die eigene Sicherheit erhöhen, was dem erstgenannten Staat als  eigene Sicherheitsminderung erscheint. Solange für die Staaten keine ihre Souveränität bindenden Regelungen vorliegen und praktiziert werden, solange lässt sich das Sicherheitsdilemma nicht lösen. Dies bildet aber nur EIN Problem der Freiheit als expandierendes Warenhaus der konsumeristischen Wahlmöglichkeiten. Es gibt zwei weitere, nämlich die Asymmetrie von Kontrollierenden und Kontrollierten und die Unmöglichkeit gesicherter Aussagen über künftiges Verhalten. Diese drei Probleme sind seit langem irgendwie bekannt. Man weiß, dass die Bemühung um die eigene Sicherheit eines Staates oder eines Staatenbundes andere Staaten verunsichert und zu einer Serie von Sicherheitsmaßnahmen führt, die wiederum Gegenmaßnahmen hervorrufen und so fort. Man weiß, dass Zukunft und Vergangenheit keineswegs gleichförmig sein müssen, sondern Brüche aufweisen können. Man weiß, dass Bedürfnisausspähung die Bevölkerung zu Objekten von Informationsbeschaffung macht, in welche diese nicht eingewilligt haben.

Wie immer man Freiheit in einer konsumeristischen Gesellschaft versteht, irgendwann wird man auf irgendeine Weise auf diese drei Probleme stoßen, die so groß und so gewichtig sind, dass sie in die Medien, in die Interviews, die Talkshows, die öffentliche Diskussion nicht hineinpassen und deshalb keine nennenswerte Prominenz besitzen. Unbearbeitet dürfen diese Probleme jedoch nicht bleiben, wenn sie uns nicht erdrücken sollen. Ich möchte drei Vorschläge geben, die geeignet sind, Auswirkungen dieser Probleme zu mildern.

Das Sicherheitsdilemma wird seit Kants Votum für einen Bund aus demokratischen Staaten durch den Rat zur Kooperation zwischen Staaten und durch die Einsicht gemildert, dass Geschichte von Menschen frei gestaltet wird und nicht deterministisch erfolgt. Wenn international zwischen den Staaten ein anarchischer Naturzustand herrscht, so hängt es von unserer Politik ab, ob wir dessen Herrschaft verstärken oder ob wir sie schwächen. Die Cybersicherheit hat sich inzwischen als anarchieproduktiv erwiesen. Je mehr ein Staat andere überwacht, desto mehr rüsten die anderen überwachungstechnisch nach und erzeugen das Sicherheitsdilemma auf der Ebene der Sicherheit durch Netzkontrolle. Hier besteht somit Nachholbedarf. Es fehlt an Analogien in der Cybersicherheit zu den immensen Errungenschaften des Völkerrechts im 20. Jahrhundert. Es fehlt an Kooperation zwischen politischen Akteuren auf der Ebene internationaler Netznutzung.

Im Hinblick auf die Vorhersagbarkeit künftigen Verhaltens lässt sich bemerken, dass die säkulare technische Zivilisation dabei ist, divinatorisch-magische Vorhersagepraktiken der antiken römischen Zivilisation nachzustellen. Galt im antiken Rom, Zukunft lasse sich über Vogelflug und Eingeweideschau in den Blick nehmen, so sind wir dabei, künftiges Verhalten aus gigantischen Datenmengen der Vergangenheit zu präsentieren. Wenn, so hierbei die leitende Intuition, Milliarden von Informationen über vergangenes Verhalten von Individuen und Gruppen bekannt ist, so bleiben für das künftige Verhalten verhältnismäßig wenige Züge, die hinzukommen oder die von den bekannten abweichen. Der Normalfall ist jedoch die Ähnlichkeit des Verhaltensmusters. Die Alten sagten Zukunft aus beobachteten natürlichen Spuren voraus, wir aus künstlich erzeugten Spuren der Beobachtung. Die Alten blickten auf die Leber eines Opfertiers, wir auf den Chart der Kaufgewohnheiten von Individuen. Beide erliegen derselben Täuschung, beide lesen Künftiges aus Vergangenem und Gegenwärtigem. Hier ist die jedem zumutbare Aufklärung erforderlich: Unser Zukunftswissen reicht zur Unterscheidung von Wahrscheinlichem und Unwahrscheinlichem, nicht aber zur Fixierung von Wahrem und Falschem. Big Data legen den Schluss nahe, dass wir nunmehr über Künftiges Bescheid wissen, bevor es sich ereignet. Dieser Anspruch ist nicht einlösbar. „Fast niemand weiß, wie viel man gewinnt, wenn man die Zukunft nicht kennt“ schrieb 1686 zur Zeit der Frühaufklärung Bernard de Fontenelle: Presque personne ne sait combien on gagne à ignorer l’Avenir. Dass eine offene Zukunft uns zum Freisein nötigt – man überlese die Paradoxie nicht! – bildet den Inhalt alter Weisheit:

Weder was wir waren noch was wir sind,
werden wir morgen sein.
(nec quod fuimusve sumusve cras erimus,

Ovid, Metamorphosen 15. 215f.)

Der üblichen Kritik am Transhumanismus, eine höhere Evolutionsstufe lasse sich durch Verschmelzungen von Organismus und Maschine infolge hybrider Wissensüberschätzung nicht erreichen und es fehle an ethischer Selbstreflexion des transhumanistischen Projekts, sollte als dritte Kritik hinzugefügt werden, dass nicht erkennbar ist, wie transhumanistische Mensch-Maschinen-Entitäten ein nur wahrscheinlich Künftiges in ein wahres Künftiges zu transformieren in der Lage sind.

Die Asymmetrie der Kontrollierenden und Kontrollierten hat sich seit den Snowden-Enthüllungen für kurze Zeit zu Protesten ausgeweitet. Man wollte sich die anlasslose Vollständigkeitsüberwachung nicht mehr gefallen lassen. Die Regierungen beschwichtigten, fuhren jedoch mit der Überwachung fort. Terrorismus, genährt durch den Import von Gewalt und Elend, benötige Überwachung und Überwachung könne nun einmal nicht anders erfolgen als dass die Überwacher nicht wiederum selbst überwacht werden. Man habe, so sagt man, nichts zu verbergen; doch man fragt nicht zurück, was diejenigen zu verbergen haben, die heimlich alle überwachen. Das alles wirkt so, als wolle man den französischen Autor Etienne de la Boétie bestätigen, der bereits 1577 schrieb: „Es sind sind die Völker selbst, die sich als Leckerbissen anbieten, da sie, hörten sie zu dienen auf, damit quitt wären. Es ist das Volk, das sich unterwirft und sich selbst die Gurgel durchschneidet. Es ist das Volk, das, da es die Wahl hat Knecht oder frei zu sein, sein Freisein aufgibt und das Joch wählt.“

Vorschläge zum Umgang mit dem Problem der nicht kontrollierten Kontrolleure der Bevölkerung müssen darauf hinauslaufen, dass beide, Kontrollierende wie Kontrollierte, einer dritten Instanz unterstehen, nämlich Gesetzen, welche die Bevölkerung sich frei selbst gibt und sich frei an sie bindet. Kann es jedoch Gesetze geben, die beinhalten: Einige Menschen sind befugt, alle anderen ohne Anlass und heimlich zu überwachen? Solche Gesetze laufen darauf hinaus, dass man seine Einwilligung für etwas gibt (das Gesetz), in das man nicht einwilligt (Überwachtwerden), also in einen offenkundigen Widerspruch.

Somit drei Vorschläge: Kooperation statt egoistischer Sicherheitsbesessenheit, Aufklärung über ein auf das Wahrscheinliche begrenztes Wissen von Künftigem trotz Big-Data-besessener Zukunftsgier und Schaffung von Gesetzen statt der Anmaßung weniger, die Bevölkerung ungefragt zu kontrollieren.

Alle diese Vorschläge haben keine realistische Chance. Aus diesem Grund sollten sie verstärkt geäußert werden. Denn sie schärfen das Bewusstsein dafür, was eigentlich der Fall ist und was der Fall sein sollte. Vorschläge dieser Art zeigen uns die Unsicherheit und Angst des Sicherheitsegoismus, sie zeigen uns den Wahn, dass Beschleunigung uns die Zukunft lesbar macht. Und sie demonstrieren, dass unsere Gesetze auf ungesetzliche Entmündigungen hinauslaufen.

Der metallische Geschmack der mit der konsumeristischen Freiheit verbundenen Problemdreiheit wird gesellschaftlich gewöhnlich überzuckert. Der Zuckergeschmack dieses Metalls sollte soweit als möglich reduziert werden. Vielleicht wird aus Ekelgeschmack Geschmacksekel und daraus Verhaltens- und Einstellungsänderungen.

Das liberalistische Freiheitsverständnis und seine definitorische Begrenzung

Nun zum Geschmack der Freiheit infolge ihrer globalen Ausschließung. Das global bestimmende Freiheitsverständnis setzt Willensfreiheit voraus und regelt Handlungsfreiheit als Nichtverzicht bei der Verwirklichung des eigenen Willens. Die einzige Einschränkung ist, dass fremder Schaden dabei nicht erlaubt wird. Mit diesem Freiheitsverständnis und seiner abstrakten Einschränkung, die am Ende des 18. Jahrhunderts aufkam, lebt man inzwischen mehr als zwei Jahrhunderte. Die Bilanz ist erschreckend. Zehn Prozent der Erdbevölkerung erfüllt sich, was sie will, 90 Prozent werden daran gehindert. Den 90 Prozent fehlen Nahrung und sauberes Wasser. Der Geschmack dieser Freiheit ist faulig. Die Lebensbedingungen der Tiere sind Qual, Folter oder Voraussetzungen für das Erlöschen von Arten. Allmählich spricht sich unter den Gewinnern des liberalistischen Freiheitsverständnis herum, dass die Praxis dieser Freiheit die Lebensgrundlagen auch der 10 Prozent bedroht. Die Reaktion ist hilflos und unbeabsichtigt zynisch: Man spricht – allen Menschen, Minderheiten, Tieren – Rechte zu. Rechte, deren Anwendung ins Leere läuft, weil die Lebensgrundlagen zur Nutzung dieser Rechte weiter abgetragen werden. Es mag zur Beruhigung des eigenen Gewissens beitragen, denen ein Wohnrecht zuzusprechen, für die kein Wohnraum und keine Aussicht auf Wohnraum zur Verfügung steht oder denen ein Recht auf Nahrung zu geben, für die keine Nahrung und keine Aussicht auf Nahrung existiert. Es mag das eigene Gewissen beruhigen, Tieren ein Recht zuzusprechen, keine Sache zu sein und sie durch Tötung zur Sache und Handelsware werden zu lassen.

Das liberalistische Freiheitsverständnis als Lizenz zum Nicht-Verzicht lässt sich durch ein Freiheitsverständnis des Verzichtes ersetzen. Es lautet: Freiheit besteht nur dann in ungehindertem Handeln, sofern darauf verzichtet wird, Menschen und Tieren Lebensgrundlagen zu entziehen, um ihnen Rechte zu belassen, deren Anwendung ins Leere greift.

Gegen dieses Freiheitsverständnis wird eingewendet werden, dass dann jegliches ungehinderte Handeln unmöglich werde, da jede Freiheitsentfaltung des einen Nachteile des anderen zur Folge haben. Dieser Einwand verwechselt Nachteile mit Schaffung tödlicher Bedingungen. Der Einwand steht noch ganz im Bann eines Freiheitsverständnisses, das den egoistischen Vorteil zum Maß des Handelns erhebt und das sich mit der Illusion einer automatisch erzeugten Harmonie des Ganzen zu trösten versucht.

Ein Vorschlag für den Schutz dialogischer Kommunikation vor Überwachung

Doch inwiefern nimmt uns eine anlass- und ausnahmslose Überwachung Lebensgrundlagen? Die Überwachungsinstitutionen verteidigen sich lebhaft gegen den Vorwurf, Überwachung sei Fremdschädigung. Ihre Aufgabe sei im Gegenteil der Schutz der Schutzwürdigen. Es scheint, dass sich die Gesellschaften zunehmend mit dieser Auskunft zufrieden geben. Es gibt offenbar keine Lebensgrundlagen, welche durch Überwachung beeinträchtigt werden. Wenn Überwachung keine Lebensgrundlagen angreift, sondern die eigenen Lebensgrundlagen mittelbar oder unmittelbar schützt, dann folgt, dass Überwachung zu den öffentlichen Gütern gehört, so dass jeder sagen könnte, er habe ein Recht darauf, überwacht zu werden. Offenbar verhält sich die Mehrheit der Überwachten inzwischen nach dieser Maxime: Ich habe ein Recht darauf, vom Staat, dessen Schutz des Schutzwürdigen ein öffentliches Gut darstellt, vollständig überwacht zu werden. Eine Erinnerung an La Boéties Satz von 1577 „Es ist das Volk, das, da es die Wahl hat Knecht oder frei zu sein, sein Freisein aufgibt und das Joch wählt“ kann den Erfolg der Überwachungsselbstverständlichkeit offenbar nicht mehr irritieren.

Es folgt, dass die Überwachung, dass ebenso alle automatische Weitergabe von Informationen über individuelles Verhalten und dass alle Bedürfnisausspähung eine andere Kritik benötigen als den üblichen Protest. Es müsste gezeigt werden, dass Überwachung und Bedürfnisausspähung tatsächlich Lebensgrundlagen beeinträchtigen. Lässt sich dies tatsächlich zeigen?

Ich denke, dass es sich zeigen lässt und möchte dies jetzt in aller Kürze verdeutlichen. Wenn Menschen Lebewesen sind, die sich mittels Sprachbenutzung miteinander verständigen, einigen und entzweien, schwankenden und festen Sinn stiften, dann wird dabei eine bestimmte Verantwortung vorausgesetzt. Die Sprachbenutzer verantworten nicht die Sprache, die sie verwenden. Sie verantworten die von ihnen gewählten Sprachäußerungen. Kein Deutscher trägt Verantwortung dafür, dass er Deutsch, kein Franzose Verantwortung dafür, dass er Französisch spricht. Jeder verantwortet jedoch das, was er in seiner Sprache äußert. Etwas verantworten schließt ein, dass jede Äußerung gegeben, eingeschränkt, korrigiert oder zurückgenommen werden kann. Wenn wir genau darauf achten, wie unsere Gespräche wirklich verlaufen, so finden wir, dass es eigentlich kein Gespräch gibt, in welchem die Teilnehmer ihre Äußerungen nicht verändern. Jeder Gesprächsteilnehmer ist frei, Äußerungen zu geben und zu verändern. Das gilt für Telefonate genau so wie für sms-Mitteilungen oder E-mails. Sprachliche Verantwortung ist ein handlungsfreies und willensfrei basiertes Verhalten im sprachlichen Austausch mit anderen, deren sprachliche Äußerungen wahrnehmbar sein müssen. Du musst mir gegenüber sitzen und mit mir sprechen, oder du musst mich anrufen oder mir eine Mitteilung senden. Überwachung bedeutet nun eine automatisierte Zeugenschaft unserer Äußerungen, die sich unserer Wahrnehmung vollständig entzieht. Es ist klar, was jetzt zu folgern ist: Wenn sprachliche Verantwortung allein gegenüber wahrnehmbaren Äußerungen möglich ist, Überwachung aber vollständig wahrnehmungsentzogen geschieht, so hat kein überwachter Mensch eine Äußerungsverantwortung gegenüber der Überwachung. Das werden die Überwacher auch einräumen. Mehr noch, sie wollen, dass jede Verantwortung der Überwachten vor den Überwachern durch die wahrnehmungsentzogene Überwachung verhindert wird. Überwachung bedeutet Ausschluss jeglicher Kommunikation der Überwachten mit den Überwachern. Nun ist aber das Ziel von Überwachung die Überwachten im Verdachtsfall nachträglich zur Verantwortung zu ziehen. „Am 3. Januar 2016 haben sie in Berlin zu ihrem Freund F die Äußerung A getan. Bitte nehmen Sie dazu Stellung!“ Überwachung geschieht also als Widerspruch von Verantwortungsausschließung und als Verantwortungseinforderung. Sie schließt die Überwachten von der Verantwortung aus, und sie verlangt von ihnen eine Wahrnehmung derjenigen Verantwortung, von denen sie zuvor ausgeschlossen wurden. Die mit unserer Sprachverantwortung essentiell verbundenen Selbstkorrekturen unserer Äußerungen finden dabei keinerlei Berücksichtigung. Auf diese Weise wird die sprachliche Verantwortung und das Verhältnis zu ihr gestört und Verantwortung beeinträchtigt. Wenn nun sprachliche Verantwortung eine unserer Lebensgrundlagen darstellt, so folgt, dass eine diese Verantwortung beeinträchtigende Überwachung eine Lebensgrundlage beeinträchtigt.

Überwachung als Verantwortungsausschluss und als Verantwortungseinforderung ergibt einen so heftigen Widerspruch, dass sich jene unklaren Affekte des Unbehagens und der Angst letztlich auf ihn gründen, ohne dass bisher diese kontradiktorische Zumutung analysiert worden wäre. Als sprachlich verfasste Lebewesen haben wir sprachliche Verantwortung vor den anderen, sofern wir in einem wahrnehmbaren Kommunikationsaustausch mit ihnen stehen. Mit denen, die uns spurlos belauschen, können wir in keine Verantwortungsverhältnis eintreten, und es stellt eine illegitime Bedrohung unserer Person dar, wenn die Überwachenden ex post von uns Verantwortung einfordern, die wahrzunehmen uns unmöglich war. Es ergibt sich daraus ein vierter Vorschlag. Illegitime Überwachung muss illegal als etwas Illegales geächtet werden. Gesetze müssten besagen:

Jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger ist für seine Äußerungen insoweit verantwortlich, als er sie unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbaren Anderen gegenüber abgibt. Niemand verantwortet seine Sprachäußerungen gegenüber anderen, welche sie registrieren, ohne selbst wahrnehmbar zu sein.

Gesetze dieser Art können als Gesetze zum Schutz dialogischer Verantwortlichkeit bezeichnet werden. Gesetze zur Verhinderung von Überwachung ergänzen oder mit ihnen zu einem einzigen Gesetz zusammengezogen werden.

Ich resümiere die vier Vorschläge: Erstens, Kooperation statt egoistischer Sicherheitsbesessenheit, zweitens Aufklärung über ein auf das Wahrscheinliche begrenztes Wissen von Künftigem trotz Big-Data-besessener Zukunftsgier und drittens Schaffung von Gesetzen statt der Anmaßung weniger, die Bevölkerung ungefragt zu kontrollieren. Viertens: Gesetze zum Schutz dialogischer Verantwortlichkeit statt des Widerspruchs, gegenüber den Überwachern zunächst ganz und gar nicht und hernach vollauf verantwortlich zu sein.

Vom Ziel der Freiheit

Nun zu meiner am meisten provokativen Frage: Ist Freiheit ein Ultimum, ein Letztes, das wir haben oder anstreben? Man wird dies bejahen. Doch wie soll man in diesem Fall verstehen, dass wir bekanntlich nicht allein frei von, sondern auch frei zu etwas sind? Wer frei zu etwas ist, dem ist Freiheit Weg und nicht Ziel.

Gibt es also doch ein Ziel der Freiheit? Verhält es sich nicht so, dass Freiheit diejenige Relation darstellt, die wir benötigen, um etwas zur Geltung kommen zu lassen, zu dem wir nicht in Beziehung stehen, sondern was wir sind? Ziel der Freiheit ist demnach freies Sein. Ziel aller rechtlichen und politischen Freiheit ist, dass unser Freisein zur Geltung gelangt.

Werden wir nicht alle frei geboren? In der Tat, fand Jean-Jacques Rousseau, wir werden alle frei geboren und liegen dennoch alle in Ketten. L’homme est né libre, et par-tout il est dans les fers.

Müssen wir daher nicht ergänzen: Ziel aller rechtlichen und politischen Freiheit des Willens und des Handelns ist frei zu sein wie die Neugeborenen unter erwachsenen Bedingungen?

Einer Überwachungsgesellschaft und einer Überwachungsdemokratie ist daran gelegen, dieses unser Freisein so zu beschatten, dass wir nach Möglichkeit nicht auf den Gedanken kommen, wir hätten ein Interesse daran, in Freiheit zu leben, um frei zu sein. Deshalb scheint es so wichtig, nicht davon abzulassen diesen Gedanken beständig mitzuführen und jederzeit bereit zu sein, ihn zu denken, um ihm gemäß zu handeln.

Epilog

Erstens: Die Kontrolle der Bevölkerung wird in Deutschland nicht reduziert, sondern verstärkt und nunmehr gesetzlich geschützt. Mit dem neuen BND-Gesetz wurden – so Klaus Landafeld in netzpolitik.org vom 30/6/2016 – all das erlaubt, was bisher der NSA und dem GCHQ vorgworfen wurde, darunter: Anlassloses Abhören nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland, Übermittlung von monatlich 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA. Eine wirksame Kontrolle des BND werde durch lediglich segmentierten Einblick des Parlaments in die Aktivitäten sowie durch die Tatsache verhindert, dass die Bundesregierung ein unabhängiges Kontrollgremium ernennt. Die Bundesregierung ist aber der Auftraggeber des BND.

Ende Februar 2017 meldete der „Spiegel“, der BND habe ab 1999 global Journalisten überwacht. Bildet Überwachung von Privatpersonen einen Eingriff in ihre juristisch irgendwie amorphe Freiheit, so geschieht mit der Journalistenüberwachung ein Angriff auf das Recht der Pressefreiheit. An einer Verfassungsklage wird gearbeitet (Reporter ohne Grenzen, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Der Spiegel 9/217, S. 44).

Zweitens: In Washington regiert seit dem 20. Januar 2017 ein 45. Präsident, von dem nicht anzunehmen ist, dass er die Tätigkeit der Geheimdienste kontrollieren und reduzieren wird. Sein „America first!“ wird den Geheimdiensten vermutlich die Funktion einer Identitätsverstärkung des US-Gemeinwesens zusprechen. Der 45. US-Präsident bildet zugleich ein Paradoxon: Er ist das Gesicht des Kapitalismus ohne Maske. Alle Macht den Unternehmern, weg mit den störenden Tanten von Repräsentanten! Pure Post-Democracy! Dieses Spiel wurde noch nicht gespielt. Das Repräsen-Tanten-Spiel sollte die Reichen herrschen lassen, Politik war Stellvertreteraktion für Andere. Und jetzt? Wenn die Unternehmer selbst an der Macht sind, wächst dann nicht die paradoxe Chance, dass auch sie für etwas Anderes stehen, für das bonum commune? Zwingt sie ihre Machtergreifung nicht zur Erfüllung dieses Paradoxons? Und enthält die Antrittsrede of Number 45 nicht einen Namen für das Paradoxon: God, der Ur-Signifikant der Declaration of Independence,  der Unabhängigkeit von allem, was uns einem allmächtigen kapitalistischen Gott entfremdete, von einem Deus omnipotens capitalisticus, der aufgeklärten Egoisten ins Ohr flüstert: „Richtig, ohne Privatwohl kein Gemeinwohl, doch – ohne Gemeinwohl auch kein Privatwohl!“

Literatur

Kern, Anna (2016) Produktion von (Un-) Sicherheit – Urbane Sicherheitsregime im Neoliberalismus. Westfälisches Dampfboot: Münster

La Boétie, Etienne (1577/1993) De la servitude volontaire ou contr’un. Gallimard: Paris

Fontenelle, Bernard Le Bovier de (1686/1936) Du bonheur, suivi d’aphorismes et de l’essai sur l’histoire. Edouard Pelletin: Paris

Ovid (1964) Metamorphosen. Heimeran: München, Lateinisch/ Deutsch

Rousseau, Jean-Jacques (1964) Oeuvres complètes III. Gallimard: Paris (Zitat : S. 351)

Sorgner, Stefan Lorenz (2016) Transhumanismus. Herder: Freiburg

Taureck, Bernhard H F. (2014) Überwachungsdemokratie. Die NSA als Religion. Fink: Paderborn

Taureck, Bernhard H F. (2016) Überwachung als religiös-imperiale Macht der Zukunft: Herrschaft und Widerstand. In: P. A. Berger, R. Brumme, C. H. Cap, Hrsg:             Überwachung und Privatheit in der Ära nach Snowden. Ein Dialog. UniversitätRostock, 39-58

Zeitschrift Politikum zum Thema Big Data Heft 1, 2016